Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 22.05.2022)

 

1. Allgemeines und Kundenkreis

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insbesondere gelten die nachfolgenden Bedingungen auch für Bestellungen aus unserem Onlineshop.

(2) Das Produktangebot in unserem Onlineshop richtet sich an Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

 

2. Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind unverbindlich.

(2) Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

(3) Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande.

 

3. Preise und Zahlung

(1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich die angegebene und vereinbarte Preise netto zuzüglich der Umsatzsteuer in der zur Zeit der Ausführung unserer Leistungen geltenden gesetzlichen Höhe.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir nur gegen Vorkasse oder gegen Rechnung. Auf Wunsch des Kunden, der im Bestellformular anzugeben ist, liefern wir die Ware auch gegen Barzahlung in unseren Geschäftsräumen in (Bad Wünnenberg-Haaren, Graf-Zeppelin-Straße 58) aus.

(3) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Werktagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.

(4) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

4. Versendung der Ware

(1) Von uns angegebene Fristen und Termine für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu fünf Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin schriftlich ausdrücklich zugesagt wurde.

(2) Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen, wenn (a) Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder wenn (b) auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.

(3) Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen.

(4) Wir liefern nicht an Packstationen.

 

5. Versand und Gefahrübergang

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.

(2) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer ist daher unverbindlich. Sofern wir Installations- oder Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen haben, schulden wir jedoch abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe an den Kunden zu dem vertraglich vereinbarten Termin.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr, sofern wir nur die Versendung schulden, mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Haben wir Installations- und Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen, geht die Gefahr hingegen mit deren Abschluss und der Übergabe an den Kunden über.

 

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Für Unternehmer gilt:

(a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufender Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).

(b) Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne von § 950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Kunde uns schon jetzt im gleichen Verhältnis das Miteigentum hieran. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

(c) Der Kunde tritt einen erstrangigen Teil der Forderung aus der Weiterveräußerung der Ware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware in Höhe des von uns berechneten Kaufpreises für den Ware schon jetzt an uns ab.

(d) Der Kunde ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen und uns die Abtretungsanzeige auszuhändigen oder die direkte Anzeige zu ermöglichen. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir die Abtretung nicht offenlegen. Übersteigt der Schätzwert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Kunden um mehr als 30 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

(2) Für Kunden, die nicht Unternehmer sind, gilt:

(a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für die Lieferung von Ersatzteilen für den entsprechenden Kaufgegenstand und an ihm ausgeführte Reparaturen nebst Zinsen und dergleichen vor.

(b) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware ohne unsere Zustimmung weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen untrennbar zu vermengen, zu vermischen oder zu verbinden, solange er unsere Forderungen gemäß Absatz (2a) dieses Abschnitts nicht bezahlt hat.

(3) Für alle Kunden gilt:

(a) Beabsichtigt der Kunde nicht den sofortigen, berechtigten Wiederverkauf der Ware oder verlangen wir eine Versicherung, hat der Kunde die uns gehörenden Waren in angemessenen Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und uns die Versicherungsansprüche abzutreten. Wir sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Kunden zu leisten.

(b) Treten wir wegen vom Kunden zu vertretenen vertragswidrigen Verhaltens vom Vertrag zurück, so ist der Kunde verpflichtet, unter anderem die Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Waren sowie die dadurch anfallenden Verwaltungskosten zu tragen. Diese Kosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen unsererseits gutgebracht.

(c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen

Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde uns für den entstandenen Ausfall.

(d) Im Falle des Bestehens oder Abschlusses eines Kreditvertrages unter Verpfändung des betrieblichen Inventars verpflichtet sich der Kunde, unsere Eigentumsrechte aus dem Eigentumsvorbehalt an den noch nicht vollständig bezahlten Waren bei dem betreffenden Kreditinstitut zu sichern.

 

7. Gewährleistung

(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des mangels oder Lieferung von mangelfreier Wage verlangen. Ist jedoch der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen; diese Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per E-Mail oder Fax) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(2) Falls die Nacherfüllung gem. Abs (1) fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an dem Liefergegenstand verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung unverzüglich zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des mangels angezeigt wird.

 

8. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen der Arglist, des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Falle des Verzugs, soweit ein verbindlicher schriftlicher Liefertermin vereinbart war, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist der Anspruch auf Ersatz des Schadens auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

9. Datenschutz

(1) Wir dürfen die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.

(2) Wir behalten uns vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit mit Abschluss der Bestellung ausdrücklich einverstanden. Wir werden auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet sind.

(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in dieser Ziffer 9 genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Paderborn für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.